Diese Sektion des Internetportals www.diskriminace.cz ist Ausländern und Rechtsfragen bestimmt, die sich auf die Rechtsstellung der Ausländer in der Tschechischen Republik beziehen.
PORADNA PRO OBČANSTVÍ / OBČANSKÁ A LIDSKÁ PRÁVA – RECHTSAUSKUNFTSSTELLE FÜR STAATSBÜRGERSCHAFT / BÜRGER- UND MENSCHENRECHTE beschäftigt sich seit ihrer Entstehung im Rahmen des Programmes Migration (Migrace), gesponsert seit 2002 von der Nadation Open Society Fund (OSF Praha), vor allem mit:
a) der Gewährleistung von Rechtsberatung und anderer Rechtshilfe konkreten Klienten, und zwar in Sachen Staatsbürgerschaft, Fremdenrecht und zusammenhängende Rechtsfragen
b) der Überwachung des Funktionierens der Fremdengesetzgebung und der Lage des Menschenrechtsschutzes in der Tschechischen Republik, sowie auch mit dem Beobachten der tschechischen Migrationspolitik und mit
c) der Erzielung von Systemverbesserungen im Bereich der Migrationspolitik; zu diesem Zweck schlägt die Rechtsauskunftsstelle Änderungen von Rechtsvorschriften vor und ist um Schaffung neuer gerichtlicher Präzedenzfälle bemüht.
In der Sektion AKTUALITÄTEN (Aktuality) kann man aktuelle Nachrichten vom Bereich des Fremdenrechts finden.
NACHRICHTEN VON DER WELT DER MIGRATION (Zprávy ze světa migrace) beinhalten andere Nachrichten bezogen auf Ausländer, die nicht unbedingt rechtlichen Charakters sind.
Sektion PROGRAMM MIGRATION (Program Migrace) stellt ein mehr als dreijähriges Programm dar, unterstützt von OSF Praha, das die Rechtsauskunftsstelle in Zusammenarbeit mit dem Multikulturellen Centrum Praha (Multikulturní centrum Praha) und mit People in need (Člověk v tísni) realisiert.
In der Sektion RECHTSVERGLEICHSSTUDIE (Právní komparativní studie) gibt es einige schriftliche Arbeitsergebnisse des Projekts und etliche weitere Texte zur Migration.
FREMDENGESETZ UND ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE (Cizinecké právo a navrhované změny) beinhaltet eine Reihe von Texten, die die aktuelle Lage des tschechischen Fremdenrechts analysieren. Es gibt da auch verschiedene Kommentare zu dieser wichtigen Rechtsvorschrift.
In der Rubrik RECHTSAUSKUNFTSSTELLE (Právní poradna) gibt es weiter eine Liste von Fragen und Antworten vom Bereich des Fremdenrechts.
Falls Sie eine Frage stellen wollen, gehen Sie bitte folgenderma3en vor:
1) zuerst sehen Sie in der Sektion RECHTSAUSKUNFTSSTELLE nach, ob sich dort bereits nicht ihre Frage oder eine ähnliche befindet
2) sehen Sie ebenfalls im Text FREMDENGESETZ 2006 – EU BÜRGER (Cizinecký zákon 2006 – občané EU) nach, der sich in der Rubrik FREMDENGESETZ UND ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE befindet, eventuell auch in anderen Texten (z.B. in den AKTUALITÄTEN), ob dort die Antwort auf Ihre Frage nicht beinhaltet ist
3) schreiben Sie unten auf dieser Seite ihre Frage als öffentliche Reaktion (es ist nämlich möglich, dass auch andere Besucher dieser Seite eine ähnliche Frage haben und somit gerne die Antwort lesen, die Ihnen ein anderer Besucher oder der Administrator der Seite gibt). Falls Sie aus irgendeinem Grund Ihre Frage nicht öffentlich stellen wollen oder können, können Sie die Art der Frage als „nicht öffentlich“ einstellen oder auf die Adresse migrace@diskriminace.cz schreiben.
Ihre Fragen sollten nur das tschechische Fremdenrecht betreffen. Fragen, die sich auf ausländische Fremdenvrechtsvorschriften beziehen (z.B. wie man eine Aufenthaltsbewilligung in den USA bekommt) oder Fragen von anderen Rechtsgebieten (z.B. wie man Schulden an der Hausmiete löesen kann), können wir leider aus Kapazitätsgründen nicht beantworten.
Sie können natürlich Ihre Fragen auch in Deutsch formulieren und werden eine deutsche Antwort bekommen. In unserer Rechtsauskunftsstelle sprechen wir Englisch, Deutsch und Spanisch.

Diese Webseite entstand durch finanzielle Unterstützung der Europäischen Union. Für ihren Inhalt ist ausschlie3lich die Rechtsauskunftsstelle für Staatsbürgerschaft / Bürger- und Menschenrechte (Poradna pro občanství / Občanská a lidská práva) verantwortlich und man kann ihn keineswegs für den Standpunkt der Europäischen Union halten.